Transparenz
Offen, wie es sich für einen gemeinnützigen Verein gehört.
Ein Verein, der Vertrauen erwartet, muss Vertrauen geben. Hier machen wir nachvollziehbar, wer wir sind und wie wir arbeiten.
Statuten
Unsere Statuten regeln Name, Zweck, Mittel und Organisation des Vereins nach Art. 60 ff. ZGB. Sie enthalten den vollständigen Wertekatalog und die Auflösungsklausel zugunsten einer gemeinnützigen Organisation.
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Gemeinnützige Ausrichtung
Der Verein arbeitet ehrenamtlich, verfolgt keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und schüttet keine Gewinne aus. Sämtliche Mittel fliessen in die kulturellen und sozialen Vereinsziele; bei einer Auflösung fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Organisation der Region.
Organisation
Oberstes Organ ist die Vereinsversammlung; die laufenden Geschäfte führt ein ehrenamtlicher, vierköpfiger Vorstand — Namen und Rollen legen wir offen. Der Verein wird durch Kollektivunterschrift zweier Vorstandsmitglieder vertreten.
Mittelherkunft und -verwendung
Der Verein finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen, Erträgen aus Vereinsanlässen sowie Zuwendungen und Sponsoring. Erträge aus Anlässen und Verkäufen sind zweckgebunden: Sie fliessen vollständig in das öffentliche Programm. Nordhort unterstützt den Verein als Sponsor — überwiegend mit Material; die Beziehung legen wir offen, Vorstandsmitglieder treten bei Geschäften mit Bezug zu Nordhort in den Ausstand.
Jahresbericht
Nach dem ersten Geschäftsjahr veröffentlichen wir hier einen Jahresbericht und die Jahresrechnung.